VIII. Haftungsausschluss
Der Verband haftet nicht für Aktualität die inhaltliche Richtigkeit sowie für Vollständigkeit der
in seinem Webangebot eingestellten Informationen.
Der Verband hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Er distanziert sich daher von allen fremden
Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde.
Dies gilt für die auf der Homepage angezeigten Links und für die Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und
Links für sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen
und Mailinglisten.
IX. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind
urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des
jeweiligen Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich der Verband vor.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungssort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Verbandes in der Schweiz.
Der Verband ist allerdings berechtigt, Ansprüchen gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen
zuständigen Gericht gelten zu machen. Für Vertragsabschlüsse gilt Schweizer Recht.
XI. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen zu vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden haben keine rechtsgültige Wirksamkeit.
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die
übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XII. Zahlungen
Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Verband angegebenes Konto zu leisten.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Verband die weitere
Ausführung eines Schaltauftrags oder der Auslieferung einer oder mehrerer Ausgaben des Abonnements bis zur Bezahlung
zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine
Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen
in Höhe von jähich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit der Verband nicht einen höheren Schaden nachweist.
Der Verband ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
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